Wissenswertes rund um unsere Praxis

Im Krankheitsfall muss es schnell gehen. Damit Ihr Praxisbesuch bei uns reibungslos verläuft, haben wir hier für Sie wichtige Informationen rund um unsere Praxisabläufe zusammengestellt.

Terminvereinbarung

Bitte vereinbaren Sie möglichst immer einen Termin. Das verkürzt unnötige Wartezeiten und sorgt dafür, dass unsere Mitarbeiterinnen und die Ärzte  ausreichend Zeit für Sie haben.

Notfälle sind natürlich davon ausgenommen!

AU-BESCHEINIGUNG FÜR PATIENTEN, DIE SICH IN QUARANTÄNE BEFINDEN 

 

GRUNDSÄTZLICH GILT:

 › Ist der Patient krank, weil er zum Beispiel stark hustet oder Fieber hat, kann der Arzt eine

    AU- Bescheinigung ausstellen.

  › Zeigt der Patient hingegen keine Symptome, kann der Arzt keine AU-Bescheinigung ausstellen.

     Das gilt auch, wenn der Patient positiv getestet wurde.  

 

Bei Patienten, für die eine Quarantäne aus infektionsschutzrechtlichen Gründen angeordnet wurde, muss im Hinblick auf das Ausstellen einer AU-Bescheinigung zwischen zwei Fällen unterschieden werden: 

1. Quarantäne,

       a) aber keine Symptome

Für Personen, die sich in einer behördlich angeordneten Quarantäne aufgrund des Coronavirus befinden, aber keine Krankheitssymptome aufweisen, muss der Vertragsarzt auch keine AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber ausstellen.

Dies gilt auch für positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen, die keine Symptome aufweisen.

In diesem Fall ist die Entgeldfortzahlung durch den Arbeitgeber über die Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz gesichert. Der Patient reicht dazu den behördlichen Bescheid über die Anordnung der Quarantäne beim Arbeitgeber ein. Der Arbeitgeber wiederum kann sich die Lohnfortzahlung über die zuständigen Behörden erstatten lassen.

1. Quarantäne

     b) und entwickelt Symptome

Sobald ein Patient, der bisher symptomfrei war, während der Quarantäne erkrankt, besteht von diesem Zeitpunkt an Arbeitsunfähigkeit. Bei Arbeitsunfähigkeit ist also trotz Quarantäne eine AU-Bescheinigung durch den Arzt erforderlich.

2. Quarantäne und Symptome 

Bei einer bestätigten Infektion mit dem Coronavirus und Krankheitssymptomen stellt der behandelnde Vertragsarzt eine AU-Bescheinigung aus. In diesem Fall erfolgt die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, der diese aber nicht vom Bundesland erstattet bekommt.  

 

AU-BESCHEINIGUNG FÜR PATIENTEN, DIE MITTELBAR KONTAKT ZU EINEM VERDACHTSFALL HATTEN

Immer mehr Arbeitgeber bitten Mitarbeiter, die mittelbar Kontakt zu einem Verdachtsfall hatten, vorsorglich zu Hause zu bleiben, bis das Testergebnis vorliegt. Auch hier gilt:

 

Ist der Betroffene nicht krank, kann der Arzt keine AU-Bescheinigung ausstellen. 

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.

Bleiben Sie gesund!

 

Nicht vergessen: Ihre Versichertenkarte mitbringen

Um Sie zügig anmelden und behandeln zu können, bitten wir Sie als Kassenpatient, bei jedem Termin Ihre Versichertenkarte mitzuführen.

Wenn es schnell gehen muss: Wichtige Rufnummern

Einrichtung Telefonnummer
Rettungsdienst und Feuerwehr 112
Bereitschaftdienst der Kassenärztlichen Vereinigung 116 117

Informationszentrale gegen Vergiftungen

0228 - 19 240
Apotheke Mariahof 3 20 72
Psychosozialer Krisendienst 715 517

Termine für Sonderleistungen

 

Beratung und Durchführung  von Reiseimpfungen, Sporttauglichkeitsuntersuchungen, Gesundheitsuntersuchungen  für Kindergarten, Arbeitgeber, Versicherungen usw., Attestwünsche sind keine Leistung der gesetzlichen  Krankenkasse. Sollten Sie diese Leistungen von uns wünschen, sprechen Sie unser  Praxispersonal an. Diese werden Sie umfangreich über die entstehenden Kosten  informieren und gegebenenfalls dann einen speziellen Termin vereinbaren.

Gesundheits-Informations-Service (GIS) der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz

 

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